AGB für Vermittlung von Gesundheitsreisen

AGB für Vermittlung von Gesundheitsreisen
  • 1.1 Geltungsbereich: Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (Kunde) und [Ihr Unternehmen] (nachfolgend Veranstalter). Sie gelten für alle von uns veranstalteten oder vermittelten Reiseleistungen.
  • 1.2 Vertragsschluss: Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
  • 1.3 Unsere Rolle: Wir vermitteln lediglich die Leistungen und sehen uns nicht als Veranstalter. Wir verkaufen den Gesundheitsaufenthalt und sei der Anreise nur beratend tätig.

2. Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistung

  • 2.1 Zahlungsfristen: Mit Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung von  20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vollständig beglichen sein.
  • 2.2 Reiseunterlagen: Die Unterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang, per E-Mail versendet
  • 2.3 Kundengeldabsicherung: Wir leiten die Kundengelder umgehend an den Veranstalter weiter. Eine Absicherung nach Schweizer Recht ist aktuell nicht möglich, weil uns die Mittel für den Garantiefond fehlen. 

3. Preisänderungen, Umbuchungen und Annullierungen

  • 3.1 Preisänderungen: Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur aufgrund (a) nachträglich erhöhter Transportkosten, (b) neuer oder erhöhter staatlicher Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen) oder (c) signifikanter Währungsschwankungen möglich. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
  • 3.2 Annullierungen durch den Kunden: Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Die Stornokosten werden jeweils ermittelt. 
  • 3.3 Umbuchungen: Umbuchungen sind grundsätzlich möglich, erfordern die schriftliche Zustimmung des Veranstalters und sind kostenpflichtig (pauschale Bearbeitungsgebühr plus allfällige Mehrkosten der Leistungsträger).

4. Mängel, Haftung und Beanstandungen

  • 4.1 Einreisedokumente und Gesundheit: Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften (Impfungen). Wir haften nicht für Mehrkosten, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.
  • 4.2 Beanstandungen vor Ort: Mängel oder Leistungsstörungen müssen unverzüglich dem Leistungsträger vor Ort, der gleichzeitig als Veranstalter fungiert, gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Wird ein Mangel nicht angezeigt, verfallen allfällige Ansprüche.
  • 4.3 Geltendmachung von Ansprüchen: Ansprüche wegen mangelhafter Erfüllung müssen spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich beim Veranstalter eingehen. Später eingehende Meldungen werden nicht bearbeitet.
  • 4.4 Haftung des Veranstalters: Ausschluss der Haftung bei Höherer Gewalt, es gilt das bulgarische Recht, Veranstalter ist Albena

5. Datenschutz, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 5.1 Datenschutz: Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und speichern sie nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kommunikation.
  • 5.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt für die Vermittlung Schweizer Recht, für den Aufenthalt bulgarisches Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden am Gerichtsstand Baden, Schweiz, geklärt. .

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